Spenden

Mit einer Spende an unseren Ortsverband Seeheim-Jugenheim unterstützen Sie unsere Arbeit in Seeheim-Jugenheim und ermöglichen uns, für Sie und die Gemeinde eine starke, nachhaltige, ökologische und soziale Politik in der Gemeinde zu betreiben.

Spenden beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.

Unsere Bankverbindung lautet:

Wir haben seit Mai 2024 ein neues Konto nämlich:

Kontoinhaber: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreis OV Seeheim-Jugenheim
Bankname:     Sparkasse Dieburg
IBAN:              DE26 5085 2651 0175 1103 45

Bitte tragen Sie als Verwendungszweck „Spende“ ein.

Offenheit und Transparenz

Alle demokratischen Parteien sind auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Wegen diverser Spendenskandale ist die Öffentlichkeit für das Thema Parteispenden eher negativ sensibilisiert. Dagegen hilft nur Offenheit und Transparenz. Deshalb stellen für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Regelungen des Parteiengesetzes den Mindeststandard dar.

Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:

  • Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
  • Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
  • Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands
  • Spenden über 1000 EUR mit ausländischer oder 500 EUR mit unklarer Herkunft

Prüfung und Spendenquittung

Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Die Spenderinnen und Spender erhalten eine Spendenbescheinigung. Bitte teilen Sie unserer Kassenwartin dafür Name und Anschrift per E-Mail an brigitte.kussowski@gruene-seeheim-jugenheim.de  mit.

Vertraulichkeit und Rechenschaftslegung

Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn Sie einer Speicherung Ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmen, werden diese nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht.

In Rechenschaftsbericht der Grünen Bundespartei werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, bei Beträgen über 10.000 EUR unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders. Die Rechenschaftsberichte aller Parteien werden vom Präsidenten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

Steuerliche Absetzbarkeit

Parteispenden von natürlichen Personen sind steuerabzugsfähig: Bis zu einen Spendensumme von 1.650,00 Euro (Ledige) bzw. 3.300,00 Euro (Verheiratete) zieht das Finanzamt 50% der Spendensumme von der Einkommenssteuer ab.

Bei größeren Spenden sind weitere 1.650,00 Euro (Ledige) bzw. 3.300,00 Euro (Verheiratete) als Sonderausgabe abzugsfähig.

Vielen Dank für Ihre Spende!