Durchfahrtverbot für mautpflichtige Fahrzeuge für die L3100 27. September 2016 Die Bundesregierung beschloss im Mai 2016, dass ab 2018 mautpflichtige Fahrzeuge (also Lastwagen ab 7,5 Tonnen) auch auf Bundesstraßen Maut entrichten sollen. Nach dem Gesetzentwurf soll ferner spätestens bis Ende 2017 geprüft werden, ob die Maut auch auf kleinere Lkw ab 3,5 Tonnen sowie auf Fernbusse ausgedehnt werden sollte. Wegen der nahen B3 betrifft dies auch Seeheim-Jugenheim, so die Grünen. Denn es sei zu befürchten, dass mautunwillige LKW die Nord-Süd-Verbindung entlang Malchen und durch Seeheim, Jugenheim, Alsbach und Zwingenberg als Ausweichstrecke zur B3 nutzen. Dadurch würden Verkehrslärm und Abgas entlang der L3100, also entlang der Malcher Straße, der Heidelberger Straße, der Alten Bergstraße und der Zwingenberger Straße für die Anwohner spürbar steigen. Auch die weiteren Verkehrsteilnehmer, seien sie zu Fuß, per Fahrrad oder motorisiert unterwegs, wären durch steigenden Lastwagenverkehr beeinträchtigt und gelegenlich wohl leider auch gefährdet. „Damit die Verkehrsbelastung für Seeheim-Jugenheim nicht durch mautunwillige Lastwagen erhöht wird, soll die Gemeinde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden für ein Durchfahrtverbot von mautpflichtigen Fahrzeugen durch die L3100 sorgen, natürlich mit Ausnahme von örtlichem Ziel- und Quellverkehr“, so der Fraktionsvorsitzende Walter Sydow. Deshalb haben die Grünen einen entsprechenden Antrag an die Gemeindevertretung gestellt, der voraussichtlich am 4. Oktober im Umweltausschuss und am 3. November in der Gemeindevertretung beraten und im Interesse unserer Einwohner hoffentlich beschlossen wird.