Mehr Familien steht vermutlich Ermäßigung zu 21. Mai 201520. Februar 2016 Die Gemeindeverwaltung von Seeheim-Jugenheim hat erstmals vorläufige Zahlen zur Inanspruchnahme der neuen Staffel-Gebühren für die Kindertagesstätten vorgelegt. Danach konnten im ersten Quartal nach der Einführung 11 Familien eine Reduzierung ihrer Beiträge aufgrund ihres Jahreseinkommens bewilligt werden. Auch die erweiterte Geschwisterkind-Regelung wurde in Anspruch genommen. Proteste aus der Elternschaft seien nach der Einführung des Gebührenmodells weitgehend ausgeblieben. Die GRÜNEN freuen sich, dass das Modell Akzeptanz erfährt. Aus diesen Zahlen interpretieren sie jedoch, dass es vermutlich mehr Eltern gibt, die eine Reduzierung der Gebühren für Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde in Anspruch nehmen könnten. Deshalb weisen die GRÜNEN darauf hin, dass Familien eine Gebührenermäßigung beim Gemeindevorstand beantragen können, sofern die Summe ihrer positiven Jahreseinkünfte unterhalb von 60 000 Euro jährlich liegt. Je nach Höhe der Einkünfte werden die Beiträge dann um 15%, 25% oder 50% ermäßigt. Ermäßigungen gibt es auch für Geschwisterkinder, sie gelten für Kinder über und unter drei Jahren. Die Details sind in der Gebührensatzung nachzulesen. „Da die Gemeindeverwaltung nicht über belastbare Zahlen bezüglich des Einkommensniveaus ihrer Einwohner verfügt, kann nicht errechnet werden, wie vielen Familien eine Entlastung nach dem neuen Gebührenmodell zusteht“, erklärt Thomas Broll von den GRÜNEN in Seeheim-Jugenheim. „Wir gehen aber davon aus, dass noch einige Eltern keine Reduzierungsanträge gestellt haben und dass zum neuen KiTa-Jahr ebenfalls noch einige Anträge dazu kommen. Familien mit niedrigerem Einkommen sollen nach unserem Willen weniger Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder zahlen als die mit hohem Einkommen.“ Das neue Staffelgebührenmodell basiert auf einer gemeinsamen Initiative von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN und war von der Gemeindevertretung Seeheim-Jugenheim im vergangenen Jahr beschlossen worden, um einen kommunalen Beitrag zu einer besseren Verteilungsgerechtigkeit in der Gesellschaft zu leisten.