Anschaffung von Wahlurnen für die Gemeinde – Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 09.07.2024 – Drucksache 269/XI

Antrag Anschaffung von Wahlurnen
Antrag Anschaffung von Wahlurnen

Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, für die Durchführung von Wahlen in der Gemeinde ausreichend professionelle Wahlurnen anzuschaffen, die geeignet sind für die heute üblichen großen Stimmzettel und sich optisch von Papiertonnen unterscheiden.
Die Mittel dafür sind im Haushalt 2025 einzustellen.
Antragsbegründung:
Wahlen gehören zum Kern der Demokratie – oder anders ausgedrückt: Ohne Wahlen gibt es keine Demokratie.
Der Wahlakt selber ist an vielen Stellen geregelt – auch bei Wahlurnen. So schreibt § 51 Abs. 2 der Bundeswahlordnung (BWahlO) vor „Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der Abstand jeder Wand von der gegenüberliegenden mindestens 35 cm betragen. Im Deckel muss die Wahlurne einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm sein darf. Sie muss verschließbar sein.“
Doch dieses Kriterium erfüllen viele Behältnisse – auch blaue Altpapier-Tonnen. Es gibt aus Sicht von Bündnis 90/DIE GRÜNEN aber kein schönes, wenn nicht gar falsches Bild ab, wenn die ausgefüllten Wahlunterlagen am Ende in einer blauen Tonne landen, die im Alltag für die Entsorgung von Papier genutzt wird. Bei den alten Metall-Wahlurnen passiert es auch immer wieder, dass Stimmzettel am Boden hängen bleiben. Zudem haben wir gerade bei der Europawahl erlebt, dass die großen Stimmzettel nicht in die Schlitze passen und die Papiersiegel nach kurzer Zeit nicht mehr halten.
Die Wahlurnen sollten mindestens stapelbar sein, damit der Platzbedarf für die Lagerung minimiert wird. Auch eine Möglichkeit zum Verschließen der Wahlurnen abseits des Siegels sowie ein eingebauter Einwurfschlitzverschluss wären sinnvoll.
Die Ausstattung aller Wahllokale der Gemeinde mit dezidierten Wahlurnen und einer entsprechenden Reserve wird je nach Variante einen kleinen bis mittleren vierstelligen Euro-Betrag kosten. Ein Betrag, den uns die Wertschätzung des Wahlaktes gegenüber den Bürger*innen wert sein sollte. Die Anschaffung sollte bis zur Bundestagswahl 2026 abgeschlossen sein.

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