Einführung einer Informationsfreiheitssatzung für Seeheim-Jugenheim – Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2024 – Drucksache 251/XI

Antrag Informationsfreiheitssatzung
Antrag Informationsfreiheitssatzung

Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird gebeten, eine Satzung mit folgenden Inhalt vorzulegen und zur Abstimmung in der GV zu bringen:
SATZUNG ZUR REGELUNG DES ZUGANGS ZU AMTLICHEN INFORMATIONEN AUS DEM EIGENEN WIRKUNGSKREIS DER GEMEINDE SEEHEIM-JUGENHEIM (INFORMATIONSFREIHEITSSATZUNG)
Aufgrund des vom Hessischen Landtag am 25. Mai 2018 beschlossene Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim am XX.XX.2024 folgende Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Seeheim-Jugenheim (Informationsfreiheitssatzung) beschlossen:
§ 1 INFORMATIONSFREIHEIT
Der Vierte Teil des Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) vom 3. Mai 2018 ist für den Zugang zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Seeheim-Jugenheim anwendbar.
§ 2 Kosten
Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher oder digitaler Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Dateien und Akten vor Ort sollen grundsätzlich kostenfrei erfolgen. Für sonstige Amtshandlungen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim erhoben. Die Gebühren sind insbesondere unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zu bemessen.
§ 3 BERICHTERSTATTUNG
Der Gemeindevorstand legt einmal jährlich im Haupt- und Finanzausschuss einen Bericht über die Inanspruchnahme der Informationsfreiheitssatzung sowie zur Ablehnung von Auskunftsanfragen vor.
§ 4 IN-KRAFT-TRETEN
Die Satzung tritt am 01.05.2024 in Kraft.

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