Standortverlegung der Rettungswache Seeheim-Jugenheim 11. Februar 201628. Februar 2016 Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, geeignete Standortalternativen zum geplanten Bauvorhaben einer Rettungswache der Johanniter-Unfall-Hilfe im Bereich „ Schenkenäckern“, Gemarkung Seeheim, Flur 11, Flurstück 1/19 zu prüfen. Die Prüfung ist der Gemeindevertretung vor einem Aufstellungsbeschluss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Beratung vorzulegen. In die Prüfung einzubeziehen ist die projektierte Fläche für den Bedarfsparkplatz zur „Halle an der Düne“ Flurstück 260/4 und 260/12 zwischen Buswendeschleife und Fußgängerbrücke am Schuldorf. Antragsbegründung: Ohne Zweifel ist es wichtig, für die schnelle Notarztversorgung der Bevölkerung eine Rettungswache auf Gemeindegebiet zu erhalten. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung am 17.12.2015 den Gemeindevorstand beauftragt, einen vorhabenbezogenen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in den „Schenkenäckern“ vorzulegen. Das in Rede stehende Flurstück 1/19 ist Teil des nach langem Verfahren u.a. aus Naturschutzgründen von der Gemeindevertretung eingestellten Bebauungsplans „Neben Schenkenäckern“ in unmittelbarer Nachbarschaft zur FFH- Düne. In den Beratungen zum jetzt vorliegenden Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2015 sind die Belange des Natur- und Artenschutzes, so wie sie gutachterlich (u.a. Böger 2004) festgestellt wurden und zur damaligen Einstellung der Gewerbegebietsplanung „Neben Schenkenäckern“ führten, nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das ergaben nachträgliche Gespräche zwischen dem NABU und der Grünen-Fraktion. Um dem Rechnung zu tragen, soll der Gemeindevorstand beauftragt werden, alternative Standorte, wie z.B. die projektierte Fläche für einen Bedarfsparkplatz zur „Halle an der Düne“ zwischen Buswendeschleife und Fußgängerbrücke zu prüfen. Die Bedeutung des Flurstück 1/19 für den Natur- und Artenschutz sei im Folgenden skizziert: In den „Schenkenäckern“ kommen unter den Gefäßpflanzen 11 Rote-Listen-Arten und 15 gefährdete Tierarten vor (Böger 2004, S.15/17). Auf der in Rede stehenden Teilfläche Flurstück 1/19 und der angrenzenden Wegeparzelle allein sind es Zwergschneckenklee, Sandwicke, Kugellauch und Pflanzen der Vorwarnlisten wie Einblättriges Sonnenröschen, Acker-Ehrenpreis, Blutroter Storchschnabel (Böger 2004, Tab. 2, 3, 6). Außerdem lebt der Neuntöter unweit im ehemaligen Schulgarten. Die botanisch-zoologische Bewertung erfolgte damals besonders hinsichtlich der Lebensraumfunktionen für gefährdete Rote-Liste-Arten sowie für Arten der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie und berücksichtigte bei dieser Bewertung auch die Wechselwirkung mit der Umgebung und dabei insbesondere auch mit dem unmittelbar angrenzenden FFH-Gebiet „Düne Neben Schenkenäckern“ (Böger 2004, S.15). Derzeit gibt es eine Kette von eiszeitlichen Binnendünen von den Rödern bei Seeheim über die Seeheimer Düne, die Düne Neben Schenkenäckern bis zur Bickenbacher Düne. Das Grundstück Flur 11, Flurstück 1/19 liegt im Bereich des angrenzenden FFH-Gebiet „Düne neben Schenkenäcker“. Es steht mit seinen gutachterlich nachgewiesenen Rote-Liste-Arten in enger Wechselwirkung mit der FFH-Düne. Eine Bebauung mit einer Rettungswache würde gegen das Verschlechterungsverbot für die FFH-Düne „Neben Schenkenäckern“ verstoßen, weil sie unter anderem den Artenaustausch dauerhaft beeinträchtigen würde.