Konsequenzen aus Streik des Personals der Kindertagesstätten ziehen 8. Juli 201528. Februar 2016 Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, im Falle eines Ausfalls des Kindertagesstätten-Personals (z.B. infolge eines Streiks), Eltern die Möglichkeit einzuräumen, die Kinder in den Räumen der gemeindeeigenen Kindertagesstätten zu betreuen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Falle eines erneuten Streiks des Personals in den Kindertagesstätten (Kitas) im Jahr 2015, verlässliche Notgruppen einzurichten, wobei mindestens eine in der Gemeinde eine Ganztagsbetreuung sichern soll. Darüber ist aktuell über die Homepage der Gemeinde und mit Aushang in den Kitas zu informieren. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Höhe der Einsparungen der Personalkosten für die Gemeinde durch den vergangenen Streik in den Kindertagesstätten im Mai/Juni 2015 zu ermitteln und der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben. Von diesen Einsparungen sollen den Kindertagesstätten 17% anteilig nach Zahl der Kinder über das im Haushalt veranschlagte Budget für Sachmittel hinaus zur Verfügung gestellt werden. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet die jeweilige Leitung der Kindertagesstätte unter Einbeziehung der Elternbeiräte. Antragsbegründung: Durch den aktuellen Tarifstreit zwischen der Gewerkschaft Verdi und den kommunalen Arbeitgeberverbänden konnte über vier Wochen in den gemeindeeigenen Kitas nur eine begrenzte Anzahl von Kindern in einem eingeschränkten Zeitrahmen betreut werden. Für die Eltern und die Kinder war diese Situation mit großen Belastungen verbunden. Viele Familien kamen durch die lange Streikdauer an ihre Belastungsgrenzen. Während dieses Streiks der Kita-Angestellten wurde von Eltern die Bereitschaft erklärt, die Betreuung der Kinder in den Räumen der Kitas im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu übernehmen. Da dies eine Möglichkeit darstellt, kurzfristig entstehende Engpässe in der Kinderbetreuung zu mildern, wäre im Vorfeld zu klären, ob diese Möglichkeit rechtlich überhaupt in Erwägung gezogen werden kann. Die parallel geäußerte Forderung der Eltern um eine mögliche Rückerstattung der Kitagebühren für die Dauer des Streikes wird vor allem formaljuristisch unter Berufung auf die Satzung abgelehnt. Die organisatorische Umsetzung würde sich zudem äußerst schwierig gestalten. Im Sinne einer bürger- und familienfreundlichen Politik, sollten die Familien nach Meinung der GRÜNEN jedoch einen Ausgleich für die von ihnen bezahlten Gebühren erhalten, für die sie keine Leistung in Anspruch genommen haben. Als Kompromiss schlagen wir deshalb vor, dass 17% der eingesparten Personalkosten, das entspricht ungefähr dem Deckungsgrad der Kosten für die Kitas durch die Elternbeiträge, von der Gemeinde direkt für die pädagogische Arbeit in den Kindertagesstätten, zum Beispiel für den Kauf neuer Spielmaterialien oder -geräte, Einrichtungsgegenstände, besondere Projekte in der Kita, Honorarzahlungen für zusätzliche Angebote oder Verzicht auf Unkostenbeiträge bei besonderen Angeboten wie Ausflüge…. zur Verfügung gestellt werden. Für welchen Zweck die finanziellen Mittel eingesetzt werden, soll die Leitung der Kindertagesstätte unter Einbeziehung der Elternbeiräte entscheiden. Dafür ist es erforderlich, dass die genaue Summe der Einsparung der Personalkosten bekannt ist. Da der Tarifstreit noch nicht beigelegt ist, kann es 2015 zu erneuten Streiks kommen. Der Beschlussvorschlag bezüglich der Notgruppen zielt darauf ab, künftig klarere und für die Familien besser handhabbare Regeln festzulegen.