Gebührensatzung zur Benutzung der Kindertagesstätten, Änderung bzgl. langer Streikdauer 8. Juli 201528. Februar 2016 Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, die derzeit gültige Neufassung der Gebührensatzung zur „Satzung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Seeheim-Jugenheim“ im § 5 Absatz 3 durch folgende Ergänzung zu ändern: „Dies gilt nicht, soweit eine Schließung durch Streik bedingt ist und länger als zwei Wochen ununterbrochen andauert. In solchen Fällen sind die Gebühren ab dem 15. Tag nach Streikbeginn zu erstatten, sofern das Kind für die ganze Streikdauer nicht für eine Notgruppe angemeldet ist. Diese Rückerstattung erfolgt automatisch und bedarf keines Antrags der betroffenen Eltern.“ Diese Satzungsänderung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten. Antragsbegründung: Während des Ausfalls der Kinderbetreuung durch den Streik der Erzieherinnen und Erzieher entstanden den Eltern teilweise doppelte Kosten, da sie zusätzlich zu den entrichteten Kindertagesstättengebühren an die Gemeinde noch Geld für eine anderweitige Betreuung der Kinder ausgeben mussten. Manche Eltern mussten einen Teil ihres Jahresurlaubs zur Betreuung der Kinder in Anspruch nehmen. Unsere derzeit gültige Gebührensatzung schließt eine Rückerstattung der Gebühren für einen solchen Fall aus. Im Sinne einer bürger- und familienfreundlichen Politik, sollen die Familien nach Meinung der GRÜNEN keine Gebühren für Leistungen zahlen müssen, die sie über einen längeren ungeplanten Zeitraum gar nicht in Anspruch nehmen können, zumal die Gemeinde bei einem Streik der Kindertagesstättenmitarbeiter*innen Personalkosten einspart. Die Grenze von 14 Tagen Gebührenpflicht trotz Streik erscheint uns dabei als Kompromiss.