Gebührensatzung zur Benutzung der Kindertagesstätten, Änderung bzgl. langer Streikdauer

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die derzeit gültige Neufassung der Gebührensatzung
    zur „Satzung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim über die Benutzung der
    Kindertagesstätten der Gemeinde Seeheim-Jugenheim“ im § 5 Absatz 3 durch folgende
    Ergänzung zu ändern:

    „Dies gilt nicht, soweit eine Schließung durch Streik bedingt ist und länger als zwei Wochen
    ununterbrochen andauert. In solchen Fällen sind die Gebühren ab dem 15. Tag nach
    Streikbeginn zu erstatten, sofern das Kind für die ganze Streikdauer nicht für eine
    Notgruppe angemeldet ist.
    Diese Rückerstattung erfolgt automatisch und bedarf keines Antrags der betroffenen
    Eltern.“

  2. Diese Satzungsänderung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten.

Antragsbegründung:

Während des Ausfalls der Kinderbetreuung durch den Streik der Erzieherinnen und Erzieher
entstanden den Eltern teilweise doppelte Kosten, da sie zusätzlich zu den entrichteten
Kindertagesstättengebühren an die Gemeinde noch Geld für eine anderweitige Betreuung der
Kinder ausgeben mussten. Manche Eltern mussten einen Teil ihres Jahresurlaubs zur Betreuung
der Kinder in Anspruch nehmen. Unsere derzeit gültige Gebührensatzung schließt eine
Rückerstattung der Gebühren für einen solchen Fall aus.

Im Sinne einer bürger- und familienfreundlichen Politik, sollen die Familien nach Meinung der
GRÜNEN keine Gebühren für Leistungen zahlen müssen, die sie über einen längeren ungeplanten
Zeitraum gar nicht in Anspruch nehmen können, zumal die Gemeinde bei einem Streik der
Kindertagesstättenmitarbeiter*innen Personalkosten einspart.

Die Grenze von 14 Tagen Gebührenpflicht trotz Streik erscheint uns dabei als Kompromiss.

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